Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung

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  1. Verträge, die auf eine bestimmte Dauer angelegt sind, sind grundsätzlich unkündbar. Hiervon ausgenommen sind fristlose Kündigungen der PAV aus wichtigem Grund.
  2. Ein wichtiger Grund liegt immer, aber nicht ausschließlich dann vor, wenn:
    1. Nach Vertragsabschluss für die PAV erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird;
    2. Wenn der Auftraggeber, ohne schriftliche Zustimmung der PAV, das Mietgerät oder ein Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet
    3. Schwerwiegende Verstöße gegen Ziffer V oder VI der AGB vorliegen
  3. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit stornieren
    1. Sollten der PAV hierdurch Kosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu ersetzen

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Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung GmbH & Co.KG

Wilsumer Str. 20 - 49847 Itterbeck

Tel.: +49 (0) 5948 900-400
Fax: +49 (0) 5948 900-300
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