Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung

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  1. Die PAV verpflichtet sich das Mietgerät in betriebsfähigem Zustand dem Auftraggeber am vereinbarten Ort durch den Lieferanten übergeben zu lassen.
    1. Die PAV ist berechtigt, dem Vertragspartner andere als die vereinbarten Geräte zur Verfügung zu stellen, wenn diese den Anforderungen entsprechen und es dem Auftraggeber zumutbar ist.
    2. Die PAV ist berechtigt, auch während der Mietzeit das Gerät durch ein Gerät gleicher Art und Güte zu ersetzen, wenn dies dem Auftraggeber zumutbar ist
  2. Die PAV erklärt sich bereit, einen vom Vertragspartner gewählten Mitarbeiter in die Handhabung des Gerätes einzuweisen.
    1. Wünscht der Vertragspartner eine solchen Einweisung, so hat er diese ausdrücklich schriftlich anzufordern

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Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung GmbH & Co.KG

Wilsumer Str. 20 - 49847 Itterbeck

Tel.: +49 (0) 5948 900-400
Fax: +49 (0) 5948 900-300
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