Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung

Ihr Dienstleister für alle logistischen Nebenleistungen am Bau - Europaweit!

  1. Die Übersendung eines Angebots stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung zur Bestellung.
  2. Ein verbindlicher Vertrag mit der PAV kommt erst zustande, wenn die PAV den Auftrag ihres Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annimmt.
  3. Verträge über die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie Kranverbringungen im öffentlichen Straßenverkehr werden ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung geschlossen
  4. Die Einholung der zur Durchführung des Vertrags nötige behördliche Erlaubnis oder Genehmigungen gehört, ohne ausdrücklichen, gesonderten Auftrag, nicht zum Leistungsumfang.
  5. Die Mietzeit beginnt und endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sofern der Auftraggeber eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit wünscht, so hat er dies gegenüber der PAV unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    1. Der Einsatz an Samstagen, Sonn- und Feiertragen sowie im Mehrschichtbetrieb (Betrieb über die tägliche Nutzungsdauer von 8 Stunden) ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der PAV gestattet. Beim Mehrschichtbetrieb werden für die Nutzung von 10-14 Stunden pro Arbeitstag 0,5 Tage zusätzlich berechnet, für die Nutzung von 14-18 Stunden pro Arbeitstag 1 Tag zusätzlich.
    2. Bei fehlender oder ungenauer Dokumentation der Überstunden hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.
      • Die Höhe bestimmt sich unter Anderem, aber nicht ausschließlich anhand der Kosten, die der PAV durch die Pflichtverletzung entstanden sind.
      • Die PAV behält sich das Recht vor, bei Unklarheiten die Anzahl Überstunden zu schätzen
    3. Der Auftraggeber hat die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgerätes der PAV durch Freimeldung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    4. Die Rücklieferung ist erfolgt, wenn das Gerät mit allen, zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen, vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand entsprechend den vereinbarten Bedingungen beim Lieferanten eintrifft.
      • Statt eine Rücklieferung zum Lieferanten, kann auch ein anderer Rückgabeort vereinbart werden
    5. Wird das Mietgerät später als vereinbart zurückgegeben, so endet die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Rückgabe.
    6. Der volle Mietpreis fällt auch dann an, wenn die zu Grunde gelegte Arbeitszeit nicht voll genutzt wurde
  6. Soweit kein Sonderpreis vereinbart ist, legt die PAV die zur Einsatzzeit gültige Preisliste zugrunde

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Peters Arbeitsbühnen- und Gerätevermietung GmbH & Co.KG

Wilsumer Str. 20 - 49847 Itterbeck

Tel.: +49 (0) 5948 900-400
Fax: +49 (0) 5948 900-300
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