- Sofern ausdrücklich vereinbart, ist der Auftraggeber bzw. der berechtigte Fahrzeugführer wie folgt mitversichert:
- Für zulassungspflichtige Fahrzeuge in der gesetzlichen Haftpflichtversicherung nach § 12 StVG i.V.m. PflVG, sowie auf der Grundlage der Allg. Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)
- Soweit der Auftraggeber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung die von der PAV vorgeschlagenen Versicherungen nicht abschließt, verzichtet er diesem gegenüber auf jegliche Ansprüche, die bei abgeschlossener Versicherung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Obliegenheiten aus den Versicherungsverträgen, insbesondere aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) und den vorstehend bereits genannten ABMG, eigenverantwortlich zu beachten. Der Auftraggeber hat bei Eintritt eines Schadenfalles insbesondere folgende Obliegenheiten:
- Der Schaden ist PAV unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ggf. die Polizei zu verständigen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zumindest zu mindern.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Untersuchung der Schadenursache und Höhe bestmöglich mitzuwirken.
- Der Auftraggeber hat das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch die PAV oder deren Beauftragten unverändert zu lassen, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber unzumutbar. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die durch den Mieter zu beachtenden Obliegenheiten ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
- Unter den Versicherungsschutz der PAV fällt:
- Jegliche angemietete Baumaschine mit einem Einzelwert von max. 500.000 € (Neuwert)
- Anbauteile, Vorführgeräte, sofern diese in der Umsatzsumme enthalten sind.
- Schalungen, Gerüste und Container solange der Schaden durch Feuer oder Entwendung entstanden ist
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten (Versicherungssumme auf 1. Risiko 10.000 €)
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich (Versicherungssumme auf 1. Risiko 10.000 €)
- Bewegungs- und Schutzkosten (Versicherungssumme auf 1. Risiko 10.000 €)
- Luftfrachtkosten (Versicherungssumme auf 1. Risiko 10.000 €)
- Die Selbstbeteiligung liegt bei 1.500 €, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde