Soweit nicht in vorstehenden Bestimmungen der Umfang unserer Haftung und Gewährleistung bereits geregelt ist, gilt folgendes: Beanstandungen müssen unverzüglich, längstens innerhalb 2 Arbeitstagen schriftlich vorgebracht werden. Bei später erhobenen Beanstandungen ist jeder Anspruch ausgeschlossen. Auf jeden Fall haften wir nur, wenn uns der Mieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Ansonsten ist jeder Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auch auf Ersatz von Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen; gesetzliche Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften werden davon nicht berührt.