- Der Lieferant ist verpflichtet das angeforderte Mietgerät in betriebsfähigem Zustand an den Auftraggeber am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zu übergeben.
- Sollte ein entsprechender Auftrag erteilt wurden sein, so ist der Lieferant verpflichtet vor Ort eine Einweisung am Gerät vorzunehmen, die dem branchenüblichen Standard entspricht.
- Wird ein Defekt der Mietsache gemeldet, so hat der Lieferant schnellstmöglich für die Behebung dieses Defekts Sorge zu tragen.
- Ist eine Behebung des Defekts in einem, dem Auftraggeber zumutbaren, Rahmen nicht möglich, so hat der Lieferant für Ersatz zu Sorgen
- Die Kosten hierfür trägt der Lieferant
- Der Lieferant ist berechtigt, erst am von ihm gewählten Rückgabeort das Mietgerät auf Schäden zu Prüfen.
- Etwaige Schäden sind fotografisch zu dokumentieren.