- Der Lieferant ist verpflichtet das angeforderte Mietgerät in betriebsfähigem Zustand an den Auftraggeber am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zu übergeben.
- Sollte ein entsprechender Auftrag erteilt wurden sein, so ist der Lieferant verpflichtet vor Ort eine Einweisung am Gerät vorzunehmen, die dem branchenüblichen Standard entspricht.
- Wird ein Defekt der Mietsache gemeldet, so hat der Lieferant schnellstmöglich für die Behebung dieses Defekts Sorge zu tragen.
- Ist eine Behebung des Defekts in einem, dem Auftraggeber zumutbaren, Rahmen nicht möglich, so hat der Lieferant für Ersatz zu Sorgen
- Die Kosten hierfür trägt der Lieferant
- Der Lieferant ist berechtigt, erst am von ihm gewählten Rückgabeort das Mietgerät auf Schäden zu Prüfen.
- Etwaige Schäden sind fotografisch zu dokumentieren.
- Hat der Lieferant keine AGB gestellt oder nicht wirksam in das Vertragsverhältnis eingebunden, kommen unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung. Eine Vereinbarung von Stornogebühren oder Vertragsstrafen gilt in diesem Fall ausdrücklich nicht als vereinbart.